Löschzüge

Die Stadt Bendorf ist gemäß der Feuerwehrverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in zwei Ausrückebereiche unterteilt. Der Ausrückebereich ist gemäß dieser Verordnung der Bereich, der innerhalb einer Gemeinde durch die Feuerwehr in der Regel innerhalb der Einsatzgrundzeit, das heißt 8 Minuten nach Alarmierung, erreicht werden muss. Dies bedeutet, es gibt im gesamten Gebiet der Stadt Bendorf den Ausrückebereich 1 mit den Stadtteilen Bendorf, Mülhofen und Sayn sowie den Ausrückebereich 2 mit dem Stadtteil Stromberg, zu dem je Stadtteil ein Löschzug mit ihrem Gerätehaus stationiert ist.

Alle Löschzüge werden von ihrer jeweiligen Löschzugführung im Einsatz- und Übungsdienst geleitet, organisiert und ausgebildet. Unterstützt und verantwortlich hierfür ist der Führungsdienst. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Feuerwehr und als Stellvertreter des Bürgermeister.